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Krankenbeförderung

Als Dienstleister für Krankenfahrten haben wir mit privaten und gesetzlichen Krankenkassen, sowie verschiedenen Berufsgenossenschaften, Vereinbarungen/Zulassungen zur Direktabrechnung mit den Leistungsträgern.
Sie benötigen nur eine ärztliche Verordnung für die Krankenfahrt.
Abhängig vom Grund der Beförderung ist eventuell eine Genehmigung durch die Krankenkasse im Vorfeld erforderlich.

Grundsätze zur Verordnung von Krankenfahrten

Voraussetzungen für die Verordnung und Genehmigung

Weitere Voraussetzungen für die Verordnung und Genehmigung

Gerne helfen wir Ihnen bei einem persönlichen Gespräch zu prüfen, ob die Kosten für Ihre geplante Fahrt von Ihrer Krankenkasse übernommen werden können.

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Für alle Fahrten gilt folgendes:

Sofern sie nicht von gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, müssen Sie auch bei uns eine Zuzahlung leisten.
Diese entspricht 10% der Fahrtkosten, jedoch mindestens 5€ und maximal 10€ pro einfacher Fahrt.
Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem gültigen Entgelt der Krankenkassen.

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